Generalversammlung

Die Willensbildung der Genossenschaftsmitglieder findet in der Generalversammlung statt. In der Satzung §§ 20 -27 finden Sie mehr zu den konkreten Aufgaben. Die Generalversammlung findet überlicherweise innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres statt.



Die erste Generalversammlung am 2. Oktober 2012 war zugleich die Gründungsveranstaltung der EGMB.

 

Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen hinsichtlich der Generalversammlung und der Jahresabschlüsse zur Verfügung. Nehmen Sie Kontkat zu uns auf. Wir sprechen gerne mit Ihnen.